Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Das OEG ist ein deutsches Bundesgesetz im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts. Es trat am 7. Januar 1985 in Kraft.

Der Leitgedanke des Gesetzes ist die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen, da er der Träger des Gewaltmonopols und der Verbrechensverhütung und -bekämpfung ist. Versagt dieser Schutz, so haftet der Staat gegenüber dem Opfer

Wenn die Opfer von Gewaltdelikten erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig werden, so muss ihnen der Staat Schutz gewähren.

 

 

 

Opferschutz

Der Begriff Opferschutz ist ein (ursprünglich juristischer) Sammelbegriff für gesetzliche Regelungen, die die Position des Verletzten bzw. Zeugen vor und während eines Strafverfahrens stärken soll. Dieses Ziel soll durch gesetzliche Zuerkennung eigener Teilhaberrechte und durch vielfältige Schutzmaßnahmen erreicht werden (s. Psychosoziale Prozessbegleitung).

Maßnahmen:

  • Hilfen für die Opfer im Strafprozess
  • Schutz des Opfers vor einen verurteilten Täter
  • Schutz des Opfers vor sich selbst
  • Zeugenschutzprogramme für "Kronzeugen"